Die Kostenlenkung im Personalbereich wird für die Dauer dieses Beschlusses mittels Globalbudget-System fortgeführt.
Das Globalbudget-System gilt für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, für die der Landrat die Besoldung beschliesst und die der Organisationshoheit des Regierungsrats unterstehen.
Solange das Globalbudget-System für den Personalbereich gilt, ist der Regierungsrat ermächtigt, von folgenden Bestimmungen abzuweichen:
- von Artikel 37a ff. der Verordnung vom 9. November 1982 über die Organisation der Regierungs- und der Verwaltungstätigkeit (Organisationsverordnung, RB 2.3321) betreffend Stellenplan und Stellenbewirtschaftung
- von Artikel 21 der Verordnung vom 21. Oktober 2009 über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV, RB 3.2111) betreffend Jährlichkeit des Budgets sowie Spezifikation und Vergleichbarkeit nach Verwaltungseinheiten sowie von Artikel 23 betreffend Budgetierung bei Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget