Es wird ein Fonds Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung nach den Bestimmungen der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (RB 3.2111) geführt.
Dem Fonds zugewiesen werden die zweckgebundenen Beiträge des Bunds und die Mittel für die Prämienverbilligung, die der Landrat im Rahmen des Budgets jährlich genehmigt.