Die Leistungserbringer der ambulanten und stationären Langzeitpflege führen eine Kostenrechnung und eine Leistungsstatistik nach einheitlicher Methode, in der sie ihre Betriebs- und Investitionskosten ermitteln und ihre Leistungen erfassen.
Kostenrechnung und Leistungsstatistik haben alle für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, für Betriebsvergleiche, für die Tarifierung und für die Planung notwendigen Daten zu beinhalten.
Die Kostenstellen sind nach Tarifpositionen zu gliedern. Die Leistungserbringer der ambulanten und stationären Langzeitpflege regeln die darin enthaltenen Leistungen einheitlich, sodass die Tarife im Kantonsgebiet vergleichbar sind.
Der Kanton und die betroffenen Gemeinden können die Unterlagen jederzeit einsehen.
Können sich Leistungserbringer der ambulanten Langzeitpflege bzw. der stationären Langzeitpflege nicht auf eine einheitliche Kostenrechnung und eine einheitliche Leistungsstatistik einigen, legt der Regierungsrat diese fest. Er hört zuvor die betroffenen Gemeinden und Verbände an.