Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Uri für die Finanzierung der Familienzulagen der Arbeitnehmenden beträgt 1.7 Prozent der AHV-pflichtigen Einkommen. *
Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Uri für die Finanzierung der Familienzulagen der Selbstständigerwerbenden beträgt 1.3 Prozent der AHV-pflichtigen Einkommen. *
Die Familienausgleichskasse Uri stellt dem Kanton per 31. Dezember jene Zulagen in Rechnung, die sie den nichterwerbstätigen Bezügerinnen und Bezügern pro Kalenderjahr ausgerichtet hat. Ihr Verwaltungsaufwand wird mit 3 Prozent der in Rechnung gestellten Zulagen entschädigt. Die Familienausgleichskasse Uri kann vom Kanton Vorschussleistungen verlangen. *
Die von den Familienausgleichskassen nach Artikel 21 Absatz 2 des Gesetzes über die Familienzulagen (FZG, RB 20.2511) gemeldeten Zahlen sind für den Lastenausgleich im Sinne des Gesetzes über die Familienzulagen verbindlich. Allfällige durch die Revisionsstellen bestätigte Korrekturen werden im Lastenausgleich des Folgejahrs berücksichtigt. *