Es wird ein Fonds Integrationsagenda nach den Bestimmungen der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri geführt.
Der Fonds wird gespiesen durch Überschüsse aus der Integrationspauschale, die der Bund dem Kanton pro vorläufig aufgenommene Person, pro anerkannten Flüchtling und pro schutzbedürftige Person mit Aufenthaltsbewilligung zahlt.