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3.3115

Reglement über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

(Submissionsreglement)

Vom 14.05.2024 (Stand 01.06.2024)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Uri,

gestützt auf Artikel 63 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, RB 3.3111),

beschliesst:

Art. ikel 1 Beauftragte Person für das öffentliche Beschaffungswesen

Der Regierungsrat wählt eine beauftragte Person für das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsbeauftragte oder Submissionsbeauftragter) sowie eine Stellvertretung.

Die Entschädigung richtet sich nach der Nebenamtsverordnung (RB 2.2251).

Art. ikel 2 Aufgaben

Die Aufgaben der oder des Submissionsbeauftragten umfassen den einheitlichen Vollzug, die Aus- und Weiterbildung und die Auskunftserteilung im öffentlichen Beschaffungswesen.

Die oder der Submissionsbeauftragte überwacht, berät und unterstützt die Vergabestellen bei der Einhaltung der IVöB.

Die oder der Submissionsbeauftragte wacht darüber, dass die Vergabestellen die Vergabebestimmungen vor und nach dem Zuschlag einhalten. Zu diesem Zweck kann sie von diesen entsprechende Nachweise verlangen.

Die oder der Submissionsbeauftragte kann bei Vergabestellen und Subventionsbehörden oder deren Aufsichtsbehörden Anzeige erstatten, wenn Anzeichen für eine Verletzung von Vergabebestimmungen bestehen.

Die Kontrolle durch spezialgesetzliche Kontrollorgane bleibt vorbehalten.

Art. ikel 3 Statistik

Gestützt auf Artikel 50 Absatz 1 IVöB betraut der Regierungsrat die Baudirektion mit dem Verfassen der Statistik im Staatsvertragsbereich.

Art. ikel 4 Aufhebung bisherigen Rechts

Das Reglement vom 4. April 2023 über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsreglement) wird aufgehoben.

Art. ikel 5 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.

Egress

AB 31.05.2024

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
14.05.2024 01.06.2024 Erlass Erstfassung AB 31.05.2024

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 14.05.2024 01.06.2024 Erstfassung AB 31.05.2024