Der kantonale Führungsstab als Stabsorgan des Regierungsrats zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen ist in der Vorbereitungsphase dem Vorsteher oder der Vorsteherin der Sicherheitsdirektion, in der Einsatzphase dem Regierungsrat unterstellt. Dieser kann dafür eine regierungsrätliche Delegation bestimmen.
Dem kantonalen Führungsstab gehören an:
- der Stabschef oder die Stabschefin
- die Stellvertreter des Stabschefs oder der Stabschefin
- die Chefs oder die Chefinnen der Untergruppen Polizei, Feuerwehr, Gesundheit, Umwelt, Technische Betriebe und Zivilschutz
- der Chef oder die Chefin Führungsunterstützung
- der Chef oder die Chefin Lagebüro
- der Chef oder die Chefin Information
- der Leiter oder die Leiterin der Koordinationsstelle Notorganisation
- der Kommandant oder die Kommandantin des Kantonalen Territorialverbindungsstabs Uri der Territorialregion 3
Im Verhinderungsfall ist eine kompetente Stellvertretung sicherzustellen.
Der Stabschef oder die Stabschefin ist berechtigt, bei Bedarf den kantonalen Führungsstab mit verwaltungsinternen oder externen Fach- und Hilfspersonen zu erweitern.