Dieses Reglement vollzieht das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.
3.8325
Reglement zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Präambel
gestützt auf das Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120), das Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (RB 3.8319) und auf Artikel 94 Absatz 1 der Kantonsverfassung (RB 1.1101),
Art. ikel 1 Gegenstand
Art. ikel 2 Zuständige kantonale Behörde
Das Amt für Kantonspolizei ist die zuständige kantonale Behörde im Sinne des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.
Art. ikel 3 Gerichtliche Überprüfung des Polizeigewahrsams
Die betroffene Person kann die Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams beim Zwangsmassnahmengericht nach Artikel 19e, für Jugendliche nach Artikel 19f des Gesetzes über die Organisation der richterlichen Behörden (RB 2.3221) anfechten.
Die Vorschriften der Strafprozessordnung über die gerichtliche Überprüfung der Untersuchungshaft sind sinngemäss anzuwenden.
Art. ikel 4 Gerichtliche Überprüfung des Polizeigewahrsams
Soweit nicht die Bestimmungen der Strafprozessordnung anzuwenden sind, richtet sich das Verfahren zum Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege(RB 2.2345).
Art. ikel 5 Aufhebung bisherigen Rechts
Das Reglement vom 23. Januar 2007 zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit wird aufgehoben.
Art. ikel 6 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 1. April 2010 in Kraft.
Egress
Änderungstabelle - Nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | CRS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 09.03.2010 | 01.01.2011 | Erlass | Erstfassung | AB 26.03.2010 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | CRS Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 09.03.2010 | 01.01.2011 | Erstfassung | AB 26.03.2010 |