Dieses Gesetz regelt den Feuerschutz.
Der Feuerschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sowie das Feuerwehrwesen.
Vorbehalten bleiben besondere Vorschriften, namentlich jene über die Abwehr und die Behebung von Schadenereignissen durch Mineralölprodukte, durch chemische oder radioaktive Stoffe, Erzeugnisse und Gegenstände[1] sowie jene des Arbeitsgesetzes (SR 822.114).