Im Ereignisfall erlässt die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter das Aufgebot der zuständigen Gemeindefeuerwehr oder der zuständigen Betriebsfeuerwehr durch die kantonale Alarmstelle.
Reichen die vorhandenen Einsatzkräfte nicht aus, bietet die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter durch die kantonale Alarmstelle unverzüglich zusätzliche Einsatzkräfte auf, in der Regel mit folgender Staffelung:
Sind Sonderausrüstungen für den Einsatz notwendig, fordert die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter diese Einsatzmittel durch die kantonale Alarmstelle bei den Stützpunktfeuerwehren, beim Chemie- oder beim Strahlenwehrstützpunkt an.
Bei Chemie- oder Strahlenwehreinsätzen alarmiert die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter unmittelbar nach dem Aufgebot der zuständigen Gemeinde- oder Betriebsfeuerwehr den Pikettoffizier des Chemie- oder Strahlenwehrstützpunkts durch die kantonale Alarmstelle.
Im Ereignisfall sind die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter, die Gemeindeführungsstäbe, der kantonale Führungsstab KAFUR, die Kantonspolizei, das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär und das Amt für Umweltschutz ermächtigt, die Stützpunktfeuerwehren sowie den Chemie- und den Strahlenwehrstützpunkt durch die kantonale Alarmstelle aufzubieten.