Der Vollzug des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten vom 19. März 1976 (STEG) und der dazugehörigen Verordnung vom 21. Dezember 1977 (STEV, SR 819.11) obliegt, unter Aufsicht der Gewerbedirektion, folgenden Amtsstellen:
- der Zentralstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft für den betrieblichen Bereich der Landwirtschaft
- dem kantonalen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt (KIGA) für die innerkantonale Koordination sowie für den übrigen betrieblichen und den nichtbetrieblichen Bereich, soweit dieser nicht bereits abschliessend durch eine dazu vom Bund ermächtigte Fachstelle geregelt ist
- der Gewerbepolizei Uri für die Meldungen gemäss Artikel 10 STEV sowie allenfalls weiteren vom Regierungsrat zu bezeichnenden Fachstellen