Lexipedia

40.1216

Beschluss über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993

Vom 06.12.1992 (Stand 01.01.1993)

Präambel

Das Volk des Kantons Uri,

gestützt auf Artikel 24 Buchstabe c der Kantonsverfassung (RB 1.1101),

beschliesst:

Art. ikel 1

Für die Verwirklichung des Hochwasserschutzprogrammes 1993 wird ein Rahmenkredit von brutto 63'700'000 Franken bewilligt. Daran sind Bundessubventionen und Beiträge Dritter von insgesamt 54'800'000 Franken zu erwarten, so dass dem Kanton Uri eine effektive Belastung von 8'900'000 Franken verbleiben wird.

Art. ikel 2

Der Kredit beruht auf dem Stand des Produktionskostenindexes des Schweizerischen Baumeisterverbandes vom 1. Januar 1992. Er erhöht sich um die teuerungsbedingten Mehrkosten.

Art. ikel 3

Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1993 in Kraft.

Egress

AB 06.11.1992

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
06.12.1992 01.01.1993 Erlass Erstfassung AB 06.11.1992

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 06.12.1992 01.01.1993 Erstfassung AB 06.11.1992