Dieses Gesetz bezweckt:
- die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und der Wirtschaft anderseits im Gebiet der Reussmündung und im Seeuferbereich zwischen Flüelen und Seedorf in Einklang zu bringen
- dieses Gebiet als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie der Landwirtschaft und dem Erholungssuchenden bestmöglich zu erhalten
- die Entwicklung eines naturnahen Deltas an der Reussmündung zu fördern