In den Fliessgewässern, Berg- und Stauseen sind Angeln mit Widerhaken verboten. Ganz angedrückte Widerhaken sind den widerhakenlosen Angeln gleichgestellt.
In den Berg- und Stauseen sowie im Seelisbergersee ist das Fischen mit Seehunden verboten.
Im Seelisbergersee ist das Fischen von einem immatrikulierten Boot aus erlaubt, soweit dieses ständig am Seelisbergersee stationiert ist. Zusätzlich erlaubte Angelgeräte sind die Hegene. Die Hegene darf höchstens sechs an der Leitschnur angebrachte Seitenschnüre mit je einer einfachen Angel aufweisen. Anstelle der Hegene ist der Jucker erlaubt. Das Mitführen oder Verwenden von Echolotgebern mit Live-Sonar-Technologie, die geeignet sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen, ist verboten. *
Im Seelisbergersee erlaubt ist das Fischen vom Ufer aus mit höchstens einer von der Hand geführten Angelrute je Patentinhaberin oder Patentinhaber, unter Verwendung eines natürlichen oder künstlichen Köders. Zusätzlich darf eine einfache Angelrute vom öffentlichen Ufer des Seelisbergersees aus verwendet werden. Für die einfache Angelrute darf nur ein natürlicher Köder, unter Ausschluss lebender oder toter Fische, verwendet werden und die Verwendung von künstlichen Lockfischen sowie von Löffeln und Spinnern ist verboten. Die Angelrute ist dauernd zu beaufsichtigen.
Im Urnersee erlaubt ist das Fischen mit den nachstehend erwähnten Fanggeräten und Fangmethoden:
- Die Flug-, die Spinn-, die Grundangel- und die Zapfenfischerei mit natürlichem oder künstlichem Köder, mit einfachen oder mehrendigen Angelhaken. Es dürfen höchstens zwei Angelruten gleichzeitig verwendet werden
- Die Hegenenfischerei mit zwei Angelruten mit je einer Hegene mit höchstens sechs an der Leitschnur angebrachten Seitenschnüren, mit je einem einfachen Angelhaken
- Die Juckerfischerei mit nur einer Angelrute und nur einem einfachen oder mehrendigen Angelhaken
- Die Schleppfischerei mit von Hand geführten Ködern, mit Ruten, Seehunden und Tiefseeschleike, mit einfachen oder mehrendigen Angelhaken. Pro Boot sind zehn Anbissstellen erlaubt und die Gerätschaften dürfen kombiniert eingesetzt werden
- Das Verwenden von Angeln mit Widerhaken ist für Anglerinnen und Angler, die über einen Sachkundenachweis nach Artikel 10 dieser Ausführungsbestimmungen verfügen, zugelassen
Bei der Schleppfischerei ist das Fischerboot mit einem weissen Ball zu kennzeichnen.
Im vorderen und hinteren Gwüestseelein, Göscheneralp, und im dazwischen liegenden Bachlauf ist ausschliesslich das Fliegenfischen mit maximal einer Fliege, einer Nymphe oder einem Streamer, ohne Schwimmkörper, erlaubt.
In der Zeit vom 1. August bis zum 30. September ist es in den folgenden Gewässern verboten, bei der Angelfischerei die benetzte Kiessohle zu betreten: Dorfbach, Giessen, Stille Reuss, Walenbrunnen.
Beim vorderen und hinteren Gwüestseelein, Göscheneralp, darf das Gewässer während des Fischens nicht betreten werden.