Es wird ein Fonds Schadenwehr Nationalstrassen nach den Bestimmungen der FHV geführt.
Der Fonds wird gespiesen durch Bundesbeiträge aus folgenden Vereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Kanton Uri:
- Vereinbarung über Bundesbeiträge an Schadenwehren auf Nationalstrassen und ihren Bestandteilen vom 1. Januar 2020
- Nachtrag 3 zur Leistungsvereinbarung über die Schadenwehr Nationalstrassen Urner Unterland N2/N4 vom 1. Januar 2021
- Vereinbarung über die Neuregelung des Chemiewehrfahrzeugs vom Gotthard Strassentunnel mit der Chemiewehr Uri vom 1. Januar 2022
Zusätzlich werden dem Fonds ausserordentliche zweckgebundene Bundesbeiträge sowie Rückerstattungen von Personal- oder Materialaufwendungen gutgeschrieben.