Die Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung sind im Rahmen des Bundesrechts verpflichtet, die von unabhängigen Produzenten angebotene Überschussenergie abzunehmen und zu vergüten.
In Streitfällen setzt der Regierungsrat die Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten fest. Er kann in Einzelfällen die Vergütung angemessen reduzieren, wenn zwischen Übernahmepreis und Produktionskosten ein offensichtliches Missverhältnis besteht.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, bei Bedarf einen Ausgleichsfonds zu schaffen, um einzelne Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung zu entschädigen, wenn sie überproportional elektrische Energie von unabhängigen Produzenten übernehmen müssen. Der Fonds wird von allen Unternehmen gespiesen, die im Kanton Uri elektrische Energie produzieren, übertragen und verteilen. Massgeblich hiefür ist deren Anteil an der Energieproduktion, ‑verteilung und ‑übertragung im Kanton Uri. Das Nähere ordnet der Regierungsrat in einem Reglement.