Jedes Gemeinwesen übernimmt die Kosten der Planung, für die es zuständig ist.
Der Kanton übernimmt die Kosten der Anlage, des Unterhalts und der Kennzeichnung der Hauptwanderwege und der Hauptbikewege, die Einwohnergemeinden jene der Nebenwanderwege und der Fusswege und der Nebenbikewege, die auf ihrem Gemeindegebiet liegen.
Im Rahmen der bewilligten Kredite leistet der Kanton den Einwohnergemeinden für die Anlage, den Unterhalt und die Kennzeichnung von Nebenwanderwegen und Nebenbikewegen Beiträge bis zu 40 Prozent der anrechenbaren Kosten. Der Regierungsrat regelt das Nähere in einem Reglement.
Der Kanton übernimmt die Kosten für die geeignete Publikation der Urner Wanderweg- und Bikewegnetze.