Das Gesetz bezweckt, den öffentlichen Verkehr im Rahmen einer ganzheitlichen Verkehrspolitik zu fördern.
Ziel des Gesetzes ist es namentlich:
- im Interesse einer vernünftigen Siedlungspolitik, einer volkswirtschaftlich angemessenen Entwicklung und einer guten Erschliessung eine Grundversorgung des ganzen Kantons zu schaffen und zu erhalten
- den individuellen Personenverkehr und den Güterverkehr auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu verlagern