Lernende, die infolge Unfall oder Krankheit am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen können, melden sich im Falle einer einmaligen Sportunfähigkeit zu Beginn der Sportlektion bei der Sportlehrperson und begründen diese.
Die Lernenden können bis zu drei Mal pro Schuljahr am Sportunterricht nur passiv teilnehmen. Beim 4. Mal muss die Absenz vom Sportunterricht mit dem dafür vorgesehenen Formular beim Sekretariat der Berufsfachschule entschuldigt werden.
Wer bei einer einmaligen Sportunfähigkeit nicht zum Sportunterricht erscheint, hat sich gemäss Artikel 9 zu entschuldigen. Dauert die Absenz vom Sportunterricht länger als eine Woche, ist zusätzlich zum Formular ein ärztliches Zeugnis einzureichen.