Das Notariat ist ein vom Staat autorisierter Beruf öffentlichen Charakters.
Der Notar hat die ausschliessliche Befugnis zur öffentlichen Beurkundung im Sinne des ZGB (Artikel 21 Einführungsgesetz[1]) und OR, einschliesslich Bürgschaftsrecht. *
Er ist auch befugt, die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften, Buchauszügen oder Abschriften vorzunehmen (Artikel 24 Einführungsgesetz[2]).
Ebenso kann er Wechselproteste aufnehmen.