Zwischen Kanton und Gemeinde zu verteilende Gebühren:
- Kurzaufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Grenzgängerbewilligung
95 Franken
- Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung, der Aufenthaltsbewilligung oder der Grenzgängerbewilligung
75 Franken
- …
- Niederlassungsbewilligung
95 Franken
- Verlängerung der Kontrollfrist der Niederlassungsbewilligung
65 Franken
- andere Abänderungen eines Aufenthaltstitels oder Ausstellung eines Duplikats eines Aufenthaltstitels
40 Franken
- Adresswechsel im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS)
30 Franken
- Änderung des Arbeitgebers oder des Arbeitsortes für Grenzgänger
95 Franken
- Adresswechsel im Ausland für Grenzgänger
30 Franken
- Verlängerung der vorläufigen Aufnahme
40 Franken
- …
Für ledige Kinder unter 18 Jahren beläuft sich die unter Buchstaben a, b, d, und h aufgeführte Gebühr auf 60 Franken, die unter Buchstaben e, f und j aufgeführte Gebühr auf 30 Franken und die unter Buchstaben g und i aufgeführte Gebühr auf 20 Franken. *
Obenstehende Gebühren werden nach Abzug der vom Staatsekretariat für Migration erhobenen Gebühren für die Behandlung der im ZEMIS vorhandenen Angaben, welche pro Fall 6 Franken betragen, im Verhältnis 50 Prozent für den Kanton und 50 Prozent für die Gemeinden aufgeteilt. *