Die zuständige kantonale Behörde für die Ausstellung der Schweizer Identitätsausweise ist das kantonale Ausweiszentrum, welches administrativ an die Dienststelle für Bevölkerung und Migration angegliedert ist.
Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde ist die für die Zustellung der Gesuche um Ausstellung der Schweizer Identitätskarte zuständige Behörde.
Die Einreichung eines Antrages für eine Identitätskarte in Verbindung mit einem Passantrag erfolgt beim kantonalen Ausweiszentrum.