Die Entschädigungen für die verwaltungsexternen Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission für Sitzungen und die dafür aufgewendete Zeit (Dossierstudium, Vorbereitungsarbeiten usw.) werden folgendermassen festgesetzt:
- Präsidium:
- Mitglieder:
Die Entschädigung wird auf Stundenbasis berechnet, darf jedoch die Entschädigung pro Halbtag oder gegebenenfalls pro Tag nicht übersteigen.
Kantonale Magistraten und Angestellte, die der Kommission angehören, erhalten kein Sitzungsgeld; vorbehalten bleibt ein gegenteiliger Entscheid des Staatsrates.