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170.204

Beschluss über die Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission

vom 17.11.2023 (Stand 01.01.2024)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Wallis

eingesehen die Artikel 55 und 57 Absatz 3 der Kantonsverfassung;

eingesehen Artikel 38 Absatz 4 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung vom 9. Oktober 2008 (GIDA);

eingesehen Artikel 1 des Beschlusses über die Kommissionsentschädigungen vom 18. Juni 2008;

eingesehen Artikel 30b Absatz 1 des Ausführungsreglements zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung vom 16. Dezember 2010 (ARGIDA);

auf Antrag des Präsidiums,

beschliesst:

Art. 1 Sitzungen und aufgewendete Zeit

Die Entschädigungen für die verwaltungsexternen Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission für Sitzungen und die dafür aufgewendete Zeit (Dossierstudium, Vorbereitungsarbeiten usw.) werden folgendermassen festgesetzt:

  1. Präsidium:  
  1. pro Tag Fr. 500.-
  2. pro Halbtag Fr. 250.-
  3. pro einzelne Stunde Fr. 100.-
  1. Mitglieder:  
  1. pro Tag Fr. 350.-
  2. pro Halbtag Fr. 200.-
  3. pro einzelne Stunde Fr. 50.-

Die Entschädigung wird auf Stundenbasis berechnet, darf jedoch die Entschädigung pro Halbtag oder gegebenenfalls pro Tag nicht übersteigen.

Kantonale Magistraten und Angestellte, die der Kommission angehören, erhalten kein Sitzungsgeld; vorbehalten bleibt ein gegenteiliger Entscheid des Staatsrates.

Art. 2 Übrige Kosten

Die Auslagen für Porto, Telekommunikation, Kopien usw. werden nach dem effektiven Aufwand vergütet.

Die übrigen Kosten und Vergütungen sowie die Organisation der Sitzungen und die Auszahlung richten sich nach dem Beschluss über die Kommissionsentschädigungen.

Egress

CSW RO/AGS 2023-122

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
17.11.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung RO/AGS 2023-122

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 17.11.2023 01.01.2024 Erstfassung RO/AGS 2023-122