Die Kompetenzkonflikte der letztinstanzlichen Verwaltungsbehörde oder des Kantonsgerichts werden vom Gerichtshof der Kompetenzkonflikte endgültig entschieden.
Der Gerichtshof besteht aus dem Präsidenten des Grossen Rates, des Staatsrates und des Kantonsgerichts. Im Falle der Verhinderung oder bei Ausstand werden die Mitglieder des Gerichtshofes durch die jeweiligen Vizepräsidenten ersetzt und bei deren Fehlen durch die ältesten Mitglieder des entsprechenden Körpers.
Der Vorsitz führt der Präsident des Grossen Rates oder sein Stellvertreter.