Es besteht in jedem Bezirk ein Bezirksrat.
Der Gemeinderat wählt, aus seiner Mitte oder ausser derselben, die Abgeordneten in den Bezirksrat, im Verhältnisse von einem auf dreihundert Seelen Bevölkerung.
Die Bruchzahl hunderteinundfünfzig wird für dreihundert gerechnet.
Jede Gemeinde, welche immer ihre Bevölkerung sein mag, erwählt wenigstens einen Abgeordneten.