Die vorliegende Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zur Referenzdatenbank Natürliche Personen (nachfolgend: RDB-NP) gemäss Gesetz über die Referenzdatenbanken und die Harmonisierung der Personen-, Betriebs-, Unternehmens-, Gebäude- und Wohnungsregister (GRDB).
Die vorliegende Verordnung gilt für:
- die RDB-NP und die darin enthaltenen Daten;
- die Quelldatenbanken der RDB-NP;
- die Verknüpfungen zwischen der RDB-NP und den anderen RDB.
Die Bundesbestimmungen bleiben vorbehalten.