Das vorliegende Gesetz regelt den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen.
Die Umschreibung der Kosten und Parteientschädigungen, die Kostentragung, die Verteilung, die Stundung und der Erlass, die Kostenvorschüsse, die Sicherheitsleistung, der Kostenentscheid und das Rechtsmittel sind grundsätzlich wie folgt geregelt:
- in Zivilsachen in der Schweizerischen Zivilprozessordnung;
- in Angelegenheiten betreffend den Kindes- und Erwachsenenschutz im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB);
- in Strafsachen des Bundes und in kantonalen Strafsachen in der Schweizerischen Strafprozessordnung;
- in Verwaltungssachen in den folgenden Artikeln 3 bis 6 und im Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege.
Vorbehalten bleiben:
- die Bestimmungen der Spezialgesetzgebung;
- jede von diesem Gesetz abweichende Verfahrensvereinbarung, wobei jedoch die Parteien nicht von den Bestimmungen über die Auslagen und Gebühren abweichen dürfen.