Die Bedingungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, ihr Geltungsbereich und das anwendbare Verfahren sind enthalten:
- in Zivilsachen in der Schweizerischen Zivilprozessordnung;
- in Strafsachen bei Zuwiderhandlungen gegen das Bundesrecht in der Schweizerischen Strafprozessordnung und in der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung;
- in Strafsachen bei Zuwiderhandlungen gegen das kantonale Recht in der Schweizerischen Strafprozessordnung und in der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, analog anwendbar.