Das vorliegende Reglement regelt den Tarif der Gebühren und der Auslagen des Notaren für seine amtliche Tätigkeit und für seine mit der amtlichen Tätigkeit zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit.
Jede andere Tätigkeit des Notars wird entsprechend den Bestimmungen des Privatrechts entschädigt und muss Gegenstand einer eigenen Abrechnung sein; diesbezügliche Streitigkeiten werden vom Zivilrichter entschieden.