Das Einkommen des Vorstehers schwankt je nach der Anzahl im Tagebuch vorgenommenen Eintragungen und der Rentabilität des Amtes zwischen einem Minimum von 81'360 Franken und einem Maximum von 155'643 Franken. Diese Beträge werden analog der Anpassung der Besoldung der Gerichtsbehörden dem Schweizerischen Lebenskostenindex angepasst.
Die in Absatz 1 enthaltenen Mindest- und Höchstansätze gelten für einen vollamtlich angestellten Vorsteher; andernfalls werden diese verhältnismässig reduziert.
Die Ausübung jeder entgeltlichen Nebenbeschäftigung bedarf einer Bewilligung des Staatsrates; diese bestimmt gegebenenfalls die Auswirkungen auf den Beschäftigungsgrad im Amt und die vorzunehmende Kürzung des begrenzten Einkommens.