Der Kanton Wallis übernimmt das Reglement vom 30. März 2017 über den Vollzug von Freiheitsstrafen unter elektronischer Überwachung der lateinischen Konferenz der in Straf- und Massnahmenvollzugsfragen zuständigen Behörden:
- für den Vollzug von Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen im Sinne von Artikel 79b Absatz 1 Buchstabe a StGB;
- anstelle von Arbeits- und Wohnexternat im Sinne von Artikel 79b Absatz 1 Buchstabe b StGB.
Das Reglement über den Vollzug von Freiheitsstrafen unter elektronischer Überwachung (nachfolgend: Reglement) ist der vorliegenden Verordnung angefügt.