Das vorliegende Reglement legt die Subventionierung der individuellen Weiterbildung für Lehrpersonen der obligatorischen Schulzeit, der allgemeinbildenden Sekundarstufe II sowie für Personen mit Lehrerstatus (einschliesslich Inspektoren und pädagogische Berater) (nachfolgend: individuelle Weiterbildung) fest.
Individuelle Weiterbildungskurse werden von privaten Unternehmen und öffentlichen Institutionen angeboten (ausserhalb des Katalogs der Pädagogischen Hochschule Wallis (nachfolgend: PH-VS).
Das vorliegende Reglement gilt nicht für Lehrpersonen, die für eine bestimmte Zeit angestellt sind, sowie für Ausbildungen, die im Katalog der PH-VS angeboten werden.
Die Weiterbildungen der Schuldirektionen in Bezug auf ihre Führungsfunktion sind durch andere Bestimmungen geregelt.
Die Weiterbildungen der Mitarbeiter des Zentrums ICT-VS in Bezug auf ihre technische Fachkompetenz sind durch anderen Bestimmungen geregelt.