Folgende Fachstellen sind im Rahmen des standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) anerkannt:
- das Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen (ZET);
- die Fachärzte FMH (Kinderpsychiater, Augenärzte, Neuropädiater usw.);
- die Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie des Spitals Wallis;
- die privaten Psychologen (FSP) oder Neuropsychologen (FSP).
Das Amt für heilpädagogische Frühberatung (AHF) kann die Abklärungsberichte der oben aufgeführten Fachstellen für die vom ihm betreuten Kinder ergänzen.