Die Beratung unterstützt und hilft Jugendlichen und Erwachsenen unter ihrer eigenen Verantwortung und im Einklang mit ihrer Persönlichkeit bei der Studien-, Berufs- oder Laufbahnwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Die Beratung erfolgt durch Information und durch persönliche Beratung.
Die Beratung leistet in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt und den Eltern/gesetzlichen Vertretern Hilfe bei der Lehrstellenvermittlung. Sie klärt die Jugendlichen und Erwachsenen über die Beschäftigungsaussichten, die von den Wirtschafts- und Berufskreisen mitgeteilt werden, und über die Weiterbildungsmöglichkeiten in den einzelnen Berufen auf.
Die Beratung bietet ständige Leistungen in den diversen öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I und II an und betreibt in jeder sozioökonomischen Region ein Berufsinformationszentrum (BIZ) für Erwachsene. Der Staatsrat kann die Tätigkeit eines BIZ jedoch auf mehrere Regionen ausdehnen.
Die BIZ können die Beratung und die Neuorientierung von Erwachsenen, insbesondere von Arbeitssuchenden, auf Anordnung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) anbieten. Sie nehmen insbesondere eine berufliche Standortbestimmung vor. *
Diese Leistungen werden einzeln oder gruppenweise erbracht.
Die betroffenen Gemeinden tragen die Kosten der Räumlichkeiten und ihrer Ausstattung. Diese Kosten werden nach dem in jeder sozio-ökonomischen Region geltenden Schlüssel verteilt.
Die Grundleistungen der Beratung sind kostenlos.
Die Beratung kann über das Grundangebot hinaus auch weitere, kostenpflichtige Leistungen anbieten.
Der Staatsrat erlässt eine Verordnung, welche das Grund- und Spezialangebot der Beratung definiert und ihre Organisation und Funktionsweise festlegt.