Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfungen können Kandidierende zu einem zweiten und letzten Versuch zugelassen werden, wenn sie erneut alle Unterrichtsfächer des letzten Schuljahres besucht haben.
In den Fächern, in denen sie mindestens die Note 5,0 erzielt haben, werden sie vom Unterrichtsbesuch und der Repetition der Prüfung dispensiert. In diesem Fall werden die Noten übernommen und fliessen in die Berechnung der Punktzahl des zweiten Versuchs mit ein.
Sie werden vom Wiederholen der selbstständigen Arbeit befreit, wenn sie dafür die Note 4,0 oder mehr erzielt haben. In diesem Fall wird die Note übernommen und fliesst in die Berechnung der Punktzahl des zweiten Versuchs mit ein.
Das angerechnete Praktikum muss nicht wiederholt werden.
Bei der Wiederanmeldung zahlen die Kandidaten die volle Einschreibegebühr.