Zum Vorbereitungskurs zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten, die ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis erworben haben. *
Kandidatinnen und Kandidaten, die bei Ablauf der Anmeldefrist noch kein Berufsmaturitätszeugnis oder Fachmaturitätszeugnis vorweisen können, werden unter Vorbehalt des nachträglichen Nachweises des erforderlichen Ausweises zugelassen. *
Die Zulassungen werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Plätze "sur Dossier" validiert.
Die Anzahl Plätze ist im Prinzip auf 25 pro Klasse beschränkt. *
Das für Bildung zuständige Departement (nachfolgend: das Departement genannt) kann, falls notwendig, zusätzliche Zulassungsbedingungen festlegen. *
Kandidatinnen und Kandidaten, die die Ergänzungsprüfung der SMK zweimal nicht bestanden haben (endgültiges Nichtbestehen), werden nicht zugelassen.