An die Erstellung neuer und an die Erweiterung bestehender Anlagen für sportliche Ausbildung im Freien und in Hallen werden Beiträge ausgerichtet, sofern diese Anlagen:
- einem nachgewiesenen Bedürfnis entsprechen;
- einem breiten Benützerkreis offen stehen;
- bezüglich Bau und Betrieb finanziell sichergestellt sind;
- von den Beitragsempfängern selbst oder in ihrem Namen betrieben werden;
- von der Gemeinde beziehungsweise mehreren Gemeinden durch angemessene Beiträge unterstützt werden;
- und den Anforderungen der kantonalen, regionalen und lokalen Planung entsprechen.