Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens und der Arbeitsmarktfähigkeit gefördert und gestärkt werden.
Das vorliegende Gesetz:
- legt die Grundsätze für die Weiterbildung fest und berücksichtigt die im WeBiG festgelegten Grundsätze;
- bestimmt die verschiedenen Organe und Akteure der Weiterbildung und legt deren Kompetenzen fest;
- legt die Grundsätze für die Finanzierung der Weiterbildung fest;
- regelt die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener;
- regelt die Förderung von qualifizierenden, vom Bund nicht subventionierten Weiterbildungen, die im wirtschaftlichen Interesse des Kantons liegen;
- regelt die Förderung der nichtformalen Weiterbildung;
- schafft einen kantonalen Berufsbildungsfonds und legt dessen Organisation, Ziele, Leistungen sowie die Ressourcen fest.