Das vorliegende Reglement legt die Bestimmungen für das Rahmenausbildungsprogramm der Grundausbildung für Anwärter für das Unterrichtswesen in der Vorschul- und Primarstufe fest.
Der Spezialisierungsvermerk "Basisstufe" entspricht einer stufenspezifischen Spezialisierung für die Vorschulstufe und die ersten beiden Jahre der Primar-stufe.
Der Spezialisierungsvermerk "Primarstufe" entspricht einer stufenspezifischen Spezialisierung für die Jahre 3 bis 6 der Primarstufe.