Der Biotop bestehend aus den Parzellen 466 und 468, gelegen auf Gebiet der Gemeinde Conthey, wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Der Schutzperimeter ist auf dem Auszug des Katasterplanes 1:2'000, welcher dem Originaltext des vorliegenden Entscheides beigelegt ist, eingetragen.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und ist im Nutzungsplan der Gemeinde gemäss Art. 17 RPG als Naturschutzzone auszuscheiden.