Ausnahmebewilligungen können vom Departement zur Erhaltung, Revitalisierung, Pflege und ökologischen Aufwertung des Biotops, sowie für wissenschaftliche Zwecke erteilt werden.
Innerhalb der im beigelegten Katasterplan bezeichneten Pufferzone ist eine extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung ohne Terrainveränderungen und Einsatz von Dünger und Pestiziden aller Art gewährleistet.
Auf Parzelle 2583 ist eine extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung gewährleistet.
Die Benützung und der Unterhalt der durch das Schutzgebiet führenden Wasserleitung bleiben gewährleistet.
Arbeiten, die zum Betrieb und Unterhalt der Hochspannungsleitung Chippis-Mörel (inkl. Mast Nr. 133) notwendig sind, bleiben gewährleistet. Im Weiteren wird die Leitungsbetreiberin berechtigt, die die Leitung gefährdenden Bäume und Sträucher unter vorheriger Anzeige an den Grundeigentümer und die Dienststelle für Wald und Landschaft zu entfernen, zu kappen oder auszuasten.