Das Flachmoor "L'Echereuse" und seine Pufferzone, gelegen auf Territorium der Gemeinde Champéry, werden zum Naturschutzgebiet erklärt. Die Abgrenzungen sind auf einem Plan im Massstab 1:5'000 aufgeführt, der dem Original des vorliegenden Entscheides beigelegt ist. Massgebend ist der Plan des Geometers.
Das Schutzgebiet wird an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und ist im Nutzungsplan der Gemeinde Champéry gemäss Artikel 17 RPG als Naturschutzzone auszuscheiden.
Der vorliegende Entscheid wird in das Baureglement der Gemeinde integriert.