Die Auengebiete von nationaler Bedeutung "Lotrey", "Pramousse-Satarma", "La Borgne en amont d'Arolla", "Saley" und "Ferpècle" und ihre Pufferzonen, gelegen auf Territorium der Gemeinde Evolène, werden zu Naturschutzgebieten erklärt. Die Abgrenzungen sind auf Plänen im Massstab 1:10'000 aufgeführt, die dem Original des vorliegenden Entscheides beigelegt sind.
Die Schutzgebiete werden an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt und sind im Nutzungsplan der Gemeinde Evolène gemäss Artikel 17 RPG als Naturschutzzonen auszuscheiden.
Der vorliegende Entscheid wird in das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Evolène integriert.