Die vorliegende Verordnung bestimmt:
- die allgemeine Organisation der Einheiten der Kantonspolizei, ihre territoriale Einteilung, ihre Bezeichnung und ihre Aufträge;
- die Dienstgradordnung;
- den Bestand an Polizisten;
- die Dauer der Aufbewahrung von Polizeidaten;
- den Status und die Aufnahmebedingungen von Polizisten, Polizeihilfspersonal und Polizeiaspiranten;
- die Pauschalgebühren für präventive Einsätze der Kantonspolizei, für ihre Intervention bei Veranstaltungen oder für Leistungen zugunsten Dritter.