Ein Verpflichtungskredit ist eine Ermächtigung, bis zu einer bestimmten Summe für einen bestimmten Zweck finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Er ist für sämtliche Ausgaben obligatorisch, die sich über mehrere Rechnungsjahre erstrecken und den Gesamtbetrag von 200'000 Franken übersteigen sowie für die übrigen Ausgaben, die in der Zuständigkeit des Staatsrates oder des Grossen Rates liegen.
Unter Vorbehalt der Kompetenzen des Grossen Rates, liegt die Gewährung der Verpflichtungskredite in der alleinigen Zuständigkeit des Staatsrates. *
In diesem Bereich findet keine Kompetenzdelegation an die Departementsvorsteher oder Dienstchefs statt.
Die Dienststellen und Departemente übermitteln dem Präsidium, der kantonalen Finanzverwaltung und dem Finanzinspektorat eine Kopie des Verpflichtungsentscheids für Ausgaben, die sich über mehrere Rechnungsjahre erstrecken und für die kein Verpflichtungskredit vorgeschrieben ist.
Die vom Grossen Rat erlassenen Spezialbestimmungen bleiben vorbehalten.