Das Budget, die Finanzplanung und die Rechnung weisen jeweils separat die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung sowie das Investitions- und das Renovationsprogramm aus.
Das Budget des Fonds wird vom Grossen Rat festgelegt.
Dieses wird ihm vom Staatsrat jährlich gleichzeitig mit dem Budget des Staates Wallis unterbreitet.
Der Grosse Rat überträgt dem Staatsrat die Kompetenz, Nachtragskredite bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Budgets bis maximal 4 Millionen Franken zu gewähren, sofern der Fonds über die entsprechenden Mittel verfügt.
Die Mehrjahresplanung wird jährlich erstellt und dem Grossen Rat gleichzeitig mit dem Budget zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Der Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Fondsrechnung jährlich gleichzeitig mit der Rechnung des Staates Wallis.
Die Rechnung und das Budget werden von einem spezifischen Bericht über die Fondstätigkeit begleitet.