Das kantonale Bausekretariat erhebt bei den betroffenen Gemeindeverwaltungen gemäss nachfolgendem Tarif folgende Gebühren:
- Abbruch von Bauten Fr. 100 bis 500
- Bau von Mauern und Einfriedungen Fr. 100 bis 500
- geringfügige Umbauten Fr. 100 bis 500
- für Reklameeinrichtungen, je Fr. 100 bis 500
- Zisterne, Tankstelle Fr. 100 bis 500
- Installation zur Gewinnung von Energie Fr. 100 bis 500
- Bau einer Garage mit einer Box Fr. 200
- Bau einer Garage mit mehreren Boxen zu je einem Fahrzeug: Fr. 200 + 50 pro zusätzliche Box
- landwirtschaftliche und industrielle Treibhäuser Fr. 100 bis 500
- kleine Bauten Fr. 100 bis 500
- Sportanlagen Fr. 100 bis 500
- Veränderungen der natürlichen Bodenoberfläche Fr. 200 bis 1'000
- Ausbeuten von Material Fr. 500 bis 1'000
- Umbau eines Gebäudes mit Veränderung der Zweckbestimmung, Bau eines Wohnhauses mit einer oder mehreren Wohnungen, Bau eines Industrie- oder Geschäftsgebäudes, gemäss Kostenvoranschlag (BKP):
| 1. | bis zu einer Million inbegriffen | 2‰, Minimum Fr. 200 |
| 2. | über eine Million | Fr. 3'000 bis 4'000 |
- kompliziertes Dossier: bis zu Fr. 15'000
- negativen Synthesenbericht, der zu einem ablehnenden Entscheid seitens der Gemeindeverwaltung führt Fr. 200 bis 1'000
- Zusammenarbeit mit den Gemeinden: gemäss ordentlichem Tarif der Kosten in Verwaltungssachen
Die Rechnungen betreffend die Kosten und Gebühren sind mit jedem Synthesebericht an die Gemeindeverwaltungen zu richten. Fünf Prozent vom Betrag dieser Kosten und Gebühren sind zur Deckung der kommunalen Inkassokosten abzuziehen.