Kriterien für Hoch- und Tiefbauunternehmen (001):
- dipl. Baumeister/in;
- Maurermeister/in;
- Diplom als Bauingenieur/in ETH oder FH;
- eidgenössisches Diplom als Bauleiter/in HFP + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Bautechniker/in + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Baupolier/in (Hoch- oder Tiefbau) + 3 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Strassenbaupolier/in mit eidg. Fachausweis + 3 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Zertifikat als Vorarbeiter/in + 3 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Maurer/in + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- dipl. Bauleiter/in Hochbau oder Bauleiter/in Tiefbau + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Transportunternehmen und Erdarbeiten (002):
- dipl. Baumeister/in + Transportlizenz;
- eidg. dipl. Maurermeister/in + Transportlizenz;
- dipl. Bauleiter/in im Hochbau oder Tiefbau + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche + Transportlizenz;
- Strassentransport-Disponent/in mit eidg. Fachausweis + Transportlizenz;
- Fähigkeitszeugnis als Lastwagenführer/in + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche + Transportlizenz;
- Führerausweis für Motorwagen zum Sachentransport, deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche + Transportlizenz.
Kriterien für Plattenleger- und Wandverkleidungsunternehmen (003):
- Plattenlegermeister/in;
- eidg. dipl. Fachmann/-frau für Boden- und Wandbeläge + 3 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Bodenlegerchef/in mit eidg. Fachausweis + 3 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Plattenlegerchef/in mit eidg. Fachausweis + 3 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Vorarbeiter/in Plattenleger + 3 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Plattenleger/in + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Gipserunternehmen (004):
- Gipsermeister/in;
- Malermeister/in + Fähigkeitszeugnis als Gipser/in;
- Bauingenieur/in + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Diplom einer technischen Hochschule für Bauwesen + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Gipser/in oder Gipser-Maler/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Malerunternehmen (005):
- Malermeister/in;
- Gipsermeister/in + Fähigkeitszeugnis als Maler/in;
- Bauingenieur/in + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Diplom einer technischen Hochschule für Bauwesen + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Maler/in oder Maler-Gipser/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Zimmereiunternehmen (006):
- Zimmermeister/in;
- Schreinermeister/in + Fähigkeitszeugnis als Zimmermann;
- Ingenieur/in ETH (Holzbau) + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techniker/in als Holzbau + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Zimmerpoliermeister/in + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Vorarbeiter als Zimmermann/Zimmerin + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Zimmermann/Zimmerin + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Bau- und Möbelschreinereiunternehmen (007):
- Schreinermeister/in;
- Zimmermeister/in + Fähigkeitszeugnis als Schreiner;
- Ingenieur/in HTL in Holzbau + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techniker/in in Holzbau + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Schreiner/in-Werkpoliermeister/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Zimmerpoliermeister/in mit eidg. Fachausweis und Fähigkeitszeugnis als Bau- oder Möbelschreiner/in + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Vorarbeiter/in als Schreiner/in + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Bau- oder Möbelschreiner/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Glaserunternehmen (008):
- diplomierte Glasbauexperte/in,
- diplomierte Glasermeister/in;
- Glaserpolier/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Glaser/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Metallkonstruktionsunternehmen (009):
- Metallbaumeister/in;
- eidg. dipl. Metallbaukonstrukteur/in + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Diplom ETH oder HTL in Maschinenbau + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Metallbau-Werkstatt und Montageleiter/in + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Metallbauplaner/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Metallbauer/in oder Anlagen- und Apparatebauer/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Spenglerunternehmen (010):
- eidg. dipl. Spengler/in;
- eidg. dipl. Sanitärinstallateur/in + Fähigkeitszeugnis als Spengler/in;
- Ingenieur/in ETH in Maschinenbau oder in Klimatechnik + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Ingenieur/in HTL in Maschinenbau oder in Klimatechnik + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techniker/in als Spengler/in + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Spenglerpolier/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Spengler/in oder Spengler-Sanitärinstallateur/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Sanitärinstallationsunternehmen (011):
- eidg. dipl. Sanitärinstallateur/in;
- eidg. dipl. Spengler/in + Fähigkeitszeugnis als Sanitärmonteur/in;
- Ingenieur/in ETH oder HTL in Maschinenbau oder in Klimatechnik + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- dipl. Haustechnikinstallateur/in (Sanitär) + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- eidg. dipl. Sanitärplaner/in + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Chefmonteur/in Sanitär mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Sanitärmonteur/in oder Spengler-Sanitärinstallateur/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Dachdecker (012):
- Dachdeckermeister/in;
- eidg. dipl. Spengler/in + Fähigkeitszeugnis als Dachdecker/in;
- Dachdeckerpolier/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Dachdecker/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Zentralheizungsunternehmen (013):
- eidg. dipl. Heizungsinstallateur/in oder Heizungsplaner/in;
- Ingenieur/in ETH, HTL in Klimatechnik (Heizung) + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Ingenieur/in HTL in Geothermie + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techniker/in in Geothermie + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Diplom als Techniker/in SVHL + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- dipl. Haustechnikinstallateur/in (Heizung) + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Haustechnikplaner/in, diplomierter (Heizung) + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Chefmonteur/in Heizung mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Haustechnikplaner/in (Heizung) + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Heizungsmonteur/in oder als Heizungszeichner/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Lüftungsunternehmen (014):
- eidg. dipl. Heizungsinstallateur/in oder Heizungsplaner/in;
- Ingenieur/in ETH oder HTL in Klimatechnik (Heizung) oder Maschinenbau + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Ingenieur/in HTL in Klimatisierung und Lüftung + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Ingenieur/in HTL in Geothermie + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techniker/in in Geothermie + 2 Jahre leitende Tätigkeit einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Maschinenzeichner/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Lüftungsanlagebauer/in oder Lüftungszeichner/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Elektroinstallationsunternehmen (015):
- eidg. dipl. Elektroinstallateur/in;
- Ingenieur/in ETH oder HTL als Elektro-Installateur/in mit einer Anerkennung als Berufsfachmann/-frau gemäss NIV + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Telekommunikationsunternehmen - EDV Vernetzungen (016):
- eidg. dipl. Elektroinstallateur/in;
- Elektroingenieur/in ETH oder HTL mit einer Anerkennung als Berufsfachmann/-frau gemäss NIV + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Elektrotelematiker/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Sicherungs- und Verteilanlagenunternehmen (017):
- Meister/in in Schaltanlagen oder Eidg. Dipl. Elektroinstallateur/in;
- Elektroingenieur/in ETH oder HTL oder Elektrotechniker/in mit einer Anerkennung als Berufsfachmann/-frau gemäss NIV + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Elektrotelematiker/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Innendekorationunternehmen (018):
- eidg. dipl. Innendekorateur/in;
- eidg. dipl. Innendekorationsnäher/in;
- Ingenieur/in HTL als Innenarchitekt/in + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Innendekorateur/in mit eidg. Fachausweis oder Fachmann/-frau für Teppiche, Boden- und Wandbeläge mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Innendekorateur/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Innendekorateur/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Garten- und Landschaftsbauunternehmen (019):
- eidg. dipl. Landschaftsgärtner/in;
- Landschaftsarchitekt/in HTL oder gleichwertig anerkannter Titel + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Diplom einer höheren technischen Schule + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Landschaftsbautechniker/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Obergärtner/in mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Landschaftsgärtner/in + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Landschaftszeichner/in + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Bodenbelagsunternehmen (textile und elastische Beläge und Parkett) (020):
- eidgenössisches Diplom als Bodenleger/in;
- Chef-Bodenleger/in mit mindestens 5 Jahren leitender Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Bodenleger/in mit mindestens 10 Jahren leitender Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Unternehmen für Blitzschutzanlagen (021):
- Bestätigung der Kantonalen Gebäudeversicherung, Freiburg;
- Installationsbewilligung gemäss NIV (Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen).
Kriterien für Unternehmen für Industrieller Rohrleitungsbau (022):
- eidgenössisches Diplom im Metallbaugewerbe + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- ETH- oder HTL-Diplom als Maschinen- oder Bauingenieur/in + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- eidgenössischer Fachausweis im Metallbaugewerbe + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis in der Branche des Anlage- und Apparatebau (Bereich Rohrleitungsbau) + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.
Kriterien für Bauingenieurbüros (100):
- Bauingenieur/in ETH;
- Bauingenieur/in HTL;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Kulturingenieurbüros, Geometer (101):
- Kulturingenieur/in ETH, Geometer;
- Kulturingenieur/in HTL, Geometer;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Patentierte Ingenieurbüros, Geometer (102):
- Diplom einer eidg. Technischen Hochschule – ETH Ingenieur/in mit eidgenössischem Diplom als Geometer;
- Ingenieur/in HTL + mit eidgenössischem Diplom als Ingenieur-Geometer;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Geologie-,Geotechnik-, Hydrogeologiebüros (103):
- Diplom einer Universität oder der Eidg. Technischen Hochschule in Erdwissenschaft;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Transport- und Planungsingenieurbüros (104):
- Ingenieur/in ETH;
- Ingenieur/in HTL;
- Transportingenieur/in HTL;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Forstingenieurebüros (105):
- Forstingenieur/in ETH;
- Forstingenieur/in HTL;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Architekturbüros (106):
- Architekt/in ETH oder Universitätstitel als Architekt;
- Architekt/in HTL;
- im Schweiz. Architekt-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Architekt-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- Personen mit Besitzstand müssen über einen Fähigkeitsausweis vor dem 07.07.1982 verfügen und eine Selbstständigkeit von 10 Jahren vor dem 07.07.1982 nachweisen;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Innenarchitekturbüros (107):
- Diplom als Innenarchitekt/in der Höheren Kunstgewerbeschule (ESAA) oder vom BBT als gleichwertig anerkannter Titel;
- im Schweiz. Architekt-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Architekt-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Garten- und Landschaftsbauarchitekturbüros (108):
- Diplom in Landschaftsarchitektur HTL der Ingenieurschulen in Lullier oder Rapperswil;
- im Schweiz. Architekt-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Architekt-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Bauleiterunternehmen (109):
- Diplomierte/r Bauleiter/in im Hochbau;
- Diplom als Architekt/in ETH oder Universitätstitel als Architekt/in;
- Architekt/in HTL;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Architekt-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- alle in der Liste Nr. 106 eingetragenen Büros;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 diser Verordnung).
Kriterien für Planungsbüros für Sanitärinstallationen (110):
- Diplom als Ingenieur/in ETH in Maschinenbau oder einer Technischen Hochschule;
- eidg. dipl. Sanitärplaner/in;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Planungsbüros für Heizungsinstallationen (111):
- Diplom als Ingenieur/in ETH in Maschinenbau oder einer Technischen Hochschule;
- eidg. dipl. Heizungs- und Lüftungsplaner/in;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Planungsbüros für Lüftungs- und Klimatechnik (112):
- Diplom als Ingenieur/in ETH in Maschinenbau oder einer Technischen Hochschule;
- eidg. dipl. Heizungs- und Lüftungsplaner/in;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Planungsbüros für Elektroinstallationen (113):
- Diplom als Elektroingenieur/in ETH oder HTL;
- eidg. dipl. Elektroinstallateur/in;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Planungsbüros für Naturwissenschaften und Umwelt (114):
- Diplom in Naturwissenschaft als Geograph/in, Biolog/in, Zoolog/in, Botaniker/in oder Umweltingenieur/in;
- Ingenieur/in HTL in Verwaltung der Natur;
- Natur- und Umweltfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis;
- im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B eingetragen;
- ausländisches Diplom, das im Schweiz. Ingenieur-Register A oder B als gleichwertig eingetragen ist;
- in diesem Berufszweig wird die für den Betrieb zu berücksichtigende Grösse reduziert, d.h. 5 Arbeitnehmer anstelle von 10 bei einem Titelinhaber in Teilzeitbeschäftigung (Art. 9 Abs.2 dieser Verordnung).
Kriterien für Druckvorstufeunternehmen (200):
- Fähigkeitszeugnis als Polygraf/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Mediamatiker/in oder Multimediagestalter/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techno-Polygraf/in + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Multimedia-Koordinator/in + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Typografische/r Gestalter/in + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Korrektor/in + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Dipl. leitender Fachmann/-frau Druckindustrie und Verpackung + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techniker/in TS + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Medieningenieur/in;
- Dipl. Fachmann/-frau Druckindustrie.
Kriterien für Druckunternehmen (201):
- Fähigkeitszeugnis als Drucktechnologe/-login + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Betriebsfachmann/-frau Drucktechnologie + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Druckkaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Dipl. leitender Fachmann/-frau Druckindustrie und Verpackung + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techniker/in TS + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Medieningenieur/in;
- Dipl. Fachmann/-frau Druckindustrie.
Kriterien für Weiterverarbeitungsunternehmen (202):
- Fähigkeitszeugnis als Buchbinder/in oder Druckausrüster/in + 10 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Betriebsfachmann/-frau Druckweiterverarbeitung + 8 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Dipl. leitender Fachmann/-frau Druckindustrie und Verpackung + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Techniker/in TS + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Medieningenieur/in;
- Dipl. Fachmann/-frau Druckindustrie;
- Buchbindermeister/in mit eidg. Diplom.
Kriterien für Reinigungsunternehmen (203):
- eidgenössisches Meisterdiplom als Gebäudereiniger/in;
- eidgenössischer Fachausweis als Gebäudereiniger/in + 2 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Fachmann/-frau Reinigungstechnik + 3 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis als Fachmann/-frau Betriebsunterhalt + 4 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche;
- Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufs im Baugewerbe + 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der Branche.