Dieses Reglement regelt die Erteilung von kantonalen Bewilligungen für die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung mittels Eisenbahnen und anderen spurgeführten Verkehrsmitteln, Trolleybussen, Automobilen und Schiffen.
Es bestimmt die für den Vollzug der Bundesgesetzgebung über die Personenbeförderung erforderlichen praktischen Modalitäten, bezeichnet die zuständigen Instanzen und legt das Verfahren fest.